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   FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98   

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https://dejure.org/2002,12479
FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98 (https://dejure.org/2002,12479)
FG München, Entscheidung vom 19.06.2002 - 13 K 2492/98 (https://dejure.org/2002,12479)
FG München, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 13 K 2492/98 (https://dejure.org/2002,12479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Herstellungskosten eines Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellungskosten eines Gebäudes; unselbständige Gebäudeteile; Einkommensteuer 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Herstellungskosten eines Gebäudes - unselbständige Gebäudeteile - Einkommensteuer 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 29.08.1989 - IX R 176/84

    1. Aufwendungen für Markise an fertiggestelltem Gebäude nachträgliche

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Hatte das Gebäude - wie im Streitfall - vor der Maßnahme keine entsprechenden Bestandteile mit vergleichbarer Funktion, die durch die Maßnahme erneuert oder ersetzt wurden, sind die Aufwendungen für die Maßnahme grundsätzlich keine Erhaltungs-, sondern nachträgliche Herstellungskosten (vgl. BFH-Urteil vom 29.8.1989 IX R 176/84, BStBl II 1990, 430 unter Ziffer II 2 der Gründe).

    Voraussetzung für die Bejahung eines einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs mit dem Gebäude ist nicht, dass der Bestandteil zur notwendigen, unerlässlichen Ausstattung des Gebäudes gehört (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1990, 430 unter Ziffer 11. der Gründe).

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Zu den Herstellungskosten gehören sowohl die Kosten, die unmittelbar der Herstellung dienen, als auch Aufwendungen, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen oder mit der Herstellung in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 13.10.1983 IV R 160/78, BStBl II 1984, 101 ).
  • BFH, 15.01.1993 - VI R 98/88

    Anschaffungskosten für einen typischen Spielecomputer regelmäßig keine

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Die Aufwendungen für die private Anschaffung eines Computers sind daher nur dann (in vollem Umfang) als Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er das Gerät so gut wie ausschließlich im Rahmen einer Einkunftsart nutzt (§ 9 Abs. 1 , § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ; vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15.1.1993 VI R 98/88, BStBl II 1993, 348 und BFH-Urteil vom 22.9.1995 VI R 40/95, BFH/NV 1996, 207).
  • BFH, 23.03.1990 - III R 63/87

    Schallschutzvorrichtungen können ausnahmsweise Betriebsvorrichtungen sein

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Sie sind es jedenfalls nach § 94 Abs. 2 BGB , als Gegenstände, die dem Gebäude technisch verbunden und auf das Gebäude zugeschnitten sind, und somit mit ihm eine Einheit bilden (vgl. BFH-Urteile vom 16.6.1977 III R 76/75, BStBl II 1977, 590 und vom 23.3.1990 III R 63/87, BStBl II 1990, 751 ).
  • BFH, 08.10.1987 - IV R 56/85

    Kassettendecke mit Beleuchtungsanlage keine Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Zu den unselbständigen Gebäudebestandteilen gehören auch die Beleuchtungsanlagen, da sie erst die Voraussetzung für die Nutzung des Gebäudes in der Dunkelheit scharfen (vgl. BFH-Urteil vom 8.10.1987 IV R 56/85, BStBl II 1988, 440 m.w.H.).
  • BFH, 16.06.1977 - III R 76/75

    Rechtsanwaltskanzlei - Klimagerät - Wirtschaftsgut - Berechtigung zur

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Sie sind es jedenfalls nach § 94 Abs. 2 BGB , als Gegenstände, die dem Gebäude technisch verbunden und auf das Gebäude zugeschnitten sind, und somit mit ihm eine Einheit bilden (vgl. BFH-Urteile vom 16.6.1977 III R 76/75, BStBl II 1977, 590 und vom 23.3.1990 III R 63/87, BStBl II 1990, 751 ).
  • BFH, 15.09.1977 - V R 81/76

    Errichtung weiterer Bauwerke - Bebautes Grundstück - Ingebrauchnahme nach

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Die Herstellung endet regelmäßig, wenn das Wirtschaftsgut fertig gestellt ist (§ 9 a EStDV ), d. h., wenn es einen Zustand erreicht hat, der seine bestimmungsgemäße Nutzung ermöglicht (vgl. BFH-Urteil vom 15.9.1977 V R 81/76, BStBl II 1977, 887).
  • BFH, 24.03.1987 - IX R 17/84

    Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung des Gebäudes als

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Aufwendungen, die bis zur Fertigstellung eines Gebäudes anfallen, sind grundsätzlich Herstellungskosten des Gebäudes (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 24.3.1987 IX R 17/84, BStBl II 1987, 694 ).
  • BFH, 04.05.1962 - III 348/60 U

    Definition des wesentlichen Bestandteils des Gebäudes

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Das Einfügen von Sachen zur Herstellung des Gebäudes (§ 94 Abs. 2 BGB ) setzt nicht voraus, dass die Verbindung fest i. S. des § 94 Abs. 1 BGB ist; es kommt nämlich nur auf den Zweck der Verbindung, nicht auf deren Art. an (vgl. BFH-Urteil vom 4.5.1962 III 348/60 U, BStBl III 1962, 333 m.w.H.).
  • BFH, 22.09.1995 - VI R 40/95

    Aufwendungen für einen Computer als Werbungskosten

    Auszug aus FG München, 19.06.2002 - 13 K 2492/98
    Die Aufwendungen für die private Anschaffung eines Computers sind daher nur dann (in vollem Umfang) als Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er das Gerät so gut wie ausschließlich im Rahmen einer Einkunftsart nutzt (§ 9 Abs. 1 , § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ; vgl. z. B. BFH-Urteil vom 15.1.1993 VI R 98/88, BStBl II 1993, 348 und BFH-Urteil vom 22.9.1995 VI R 40/95, BFH/NV 1996, 207).
  • BFH, 13.03.1979 - VIII R 83/77

    Gasradiatorenheizung - Erhaltungsaufwand - Werbungskosten - Heizungsaustausch

  • BFH, 24.02.1981 - VIII R 122/79

    Erhaltungsaufwand - Vermietung

  • BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68

    Sachen - Vorübergehender Zweck - Einfügung in Gebäude - Bewegliche

  • BFH, 10.06.1988 - III R 152/85

    Qualifizierung von Betriebsvorrichtungen, wesentlichen Gebäudebestandteilen und

  • BFH, 18.02.1986 - VII S 39/85

    Negativer Kompetenzkonflikt - Analogie - Geschäftsverteilungsplan

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2001 - 5 K 1249/00

    Aufwendungen für einen häuslichen PC

  • BFH, 07.03.1974 - VIII R 30/71

    Be- und Entlüftungsanlage in Einzelhandelsbetrieb ist keine Betriebsvorrichtung

  • BFH, 12.08.1982 - III R 118/79

    Bäder und Duschen eines Hotels sind keine Betriebsvorrichtungen; eine

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 6 K 1024/00

    Schätzung der beruflichen Nutzung eines privat angeschafften Computers

  • FG Hamburg, 01.12.1999 - V 102/96

    Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen

  • FG Köln, 11.11.1992 - 3 K 653/92
  • FG München, 24.11.2004 - 1 K 4042/03

    Zuordnung von Schuldzinsen; Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand;

    Während der Herstellungsphase kann kein Erhaltungsaufwand anfallen (vgl. FG München vom 19. Juni 2002 13 K 2492/98, Juris-Nr. STRE200271218).
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